Sachverhalt:
Die Verwaltung wird um einen schriftlichen Sachstandsbericht gebeten, in dem insbesondere
folgende Fragen beantwortet werden:
– welche Ausmaße das Hochwasserereignis der Düte 2010 in Hellern (Fotos, Pläne,
Größe der Fläche, Anzahl betroffene Haushalte) hatte
– welche technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nach dem Hochwasserereignis 2010 von der
Stadt Osnabrück entlang der Düte durchgeführt wurden
– aufgrund welcher Daten die Grenze des Überschwemmungsgebiets festgesetzt
wurde und ob das Hochwasserereignis 2010 darin bereits berücksichtigt wurde
– ob die Verwaltung eine Neufestsetzung der Grenzen des
Überschwemmungsgebietes für erforderlich hält
– ob die Verwaltung sicher ausschließen kann, dass sich die in Planung befindlichen
Flächen und somit die Neubauten nach einer erforderlichen Neufestsetzung der
Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die nach einem Hochwasserereignis
stattzufinden hat, nicht im Überschwemmungsgebiet befinden, in dem eine
Bebauung gesetzlich untersagt ist
– ob eine Bebauung Westlich Kampweg dazu führt, dass die in unmittelbarerer Nähe
liegenden und seit Jahren zur Ausweisung als Naturschutz- bzw.
Landschaftsschutzgebiet geeigneten Flächen, nicht mehr als solche ausgewiesen
werden können
gez.
Dr. Ralph Lübbe
BOB-Fraktionsvorsitzender
Hier die Antwort der Verwaltung: 2018-11-29 Bauleitplanung in der Nähe der Düte; Hellern Westlich Kampweg Antwort